Kantonale Umsetzung STAF dank intensiver Vorarbeit durch die CVP

An der gestrigen Kantonsratssession (vom 22. Mai 2019) wurde die Umsetzung der STAF Vorlage (Steuerreform für juristische Personen und AHV-Finanzierung) im Kanton Schwyz ohne grosse Diskussionen verabschiedet. Die CVP hat sich sowohl in der breiten Vernehmlassung als auch in der Vorberatung in der Staatswirtschftskommission stark eingesetzt und damit die Vorlage mehrheitsfähig gemacht.

Mit dem vorgeschlagenen Steuerregime für juristische Personen• ist der Kanton Schwyz nach wie vor steuerlich sehr interessant für alle Unternehmen. Dank guter Ausgestaltung und Ausschöpfung von Instrumenten wie Patentbox, Zusatzabzug für F&E sowie moderatem Übergang in die neue Besteuerung ist der Kanton Schwyz gut aufgestellt, das Steuersubstrat von Statusgesellschaften und andern Unternehmen zu behaupten resp. gar auszubauen. Die Gefahr, dass am Schluss die natürlichen Personen, d.h. Leute wie Du und ich, in Bezirken, Gemeinden und Kirchgemeinden die Zeche zahlen müssen, ist dank der von der CVP geforderten verlängerten Kompensationsperiode von 12 Jahren, so gering wie möglich gehalten worden. Die Gefahr ungenügender Margen beim NFA wird weiter gemindert. Die finanzielle Lage des Kantons gerät nicht wieder in Schieflage, womit der Spielraum für wichtige Verbesserungen im Steuerregime für Natürliche Personen, insbesondere Personen mit wenig Einkommen und Vermögen, gewahrt bleibt, was der CVP besonders wichtig ist.

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